- Es werden Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet zur Jägerprüfung zugelassen, ein Wohnsitzwechsel ist nicht erforderlich.
- Der Jägerprüfungs-Abschluss ist im gesamten Bundesgebiet gültig (§15 BJG)
- die Prüfung findet bei Bedarf mehrmals im Jahr statt